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Sie befinden sich aktuell in der Arbeitslosigkeit oder sind von ihr bedroht und möchten unsere Weiterbildung zum/zur Content Marketing Manager/-in nutzen, um Ihre Job- und Karrierechancen zu verbessern? Gute Entscheidung! Der Staat unterstützt Sie dabei mit zahlreichen Förderprogrammen – je nach persönlichen Voraussetzungen und der Dauer Ihrer Arbeitslosigkeit.

Bildungsgutschein für Content Marketing Weiterbildung

Zu den bekanntesten staatlichen Förderprogrammen einer beruflichen Weiterbildung gehört der sogenannte Bildungsgutschein. Dieser kann von Ihnen bei der Agentur von Arbeit bzw. beim Jobcenter beantragt werden, sofern Sie von der Arbeitslosigkeit bedroht oder bereits arbeitssuchend sind. Mit einem Bildungsgutschein ist es möglich, dass Sie sich die Kosten unserer förderfähigen Weiterbildung zum/zur Content Marketing Manager/-in (IHK) zu 100 Prozent fördern lassen können. Sie haben nach Erhalt des Bildungsgutscheins drei Monate Zeit, diesen bei uns einzulösen.

    Wer wird gefördert?

Die Förderung der beruflichen Weiterbildung mithilfe eines Bildungsgutscheins ist möglich, wenn Sie arbeitssuchend oder von der Arbeitslosigkeit bedroht sind. Die Förderung kann deshalb auch für Sie infrage kommen, wenn Sie berufstätig sind und Ihr Arbeitsplatz durch die berufsbegleitende Weiterbildung erhalten bleibt oder ein Bildungsabschluss nachgeholt werden kann.

    Wie hoch ist Förderung?

Die Gesamtkosten der Weiterbildung im Content Marketing sind mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters zu 100 Prozent förderfähig. Zusätzlich können Sie sich die Kosten für ein Bewerbungstraining fördern lassen, das in der Weiterbildungsmaßnahme enthalten ist.

    Wie erfolgt die Antragstellung?

Um einen Bildungsgutschein zu erhalten, ist zunächst ein persönliches Beratungsgespräch mit Ihrem/Ihrer zuständigen Ansprechpartner/-in der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters notwendig. Mit ihm/ihr besprechen Sie Ihre Weiterbildungspläne und erhalten bei entsprechender Bewilligung Ihren Bildungsgutschein, den Sie innerhalb von drei Monaten bei uns einlösen können.

    Hinweis

Für die Ausstellung des Bildungsgutscheins benötigt Ihr/e zuständige/r Sachbearbeiter/-in bei der Agentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter die Maßnahmenummer der Weiterbildung zum/zur Content Marketing Manager/-in (IHK). Diese lautet: 075 / 55 / 2023. Bitte beachten Sie außerdem, dass wir Ihren Bildungsgutschein vor Beginn der Weiterbildung unausgefüllt im Original benötigen.

Bürgergeld-Bonus (ab Juli 2023)

Wenn Sie Bürgergeld beziehen, haben Sie ab Juli 2023 die Möglichkeit, sich ein Coaching und/oder eine Weiterbildung ohne Berufsabschluss mit einem monatlichen und anrechnungsfreien Bürgergeld-Bonus in Höhe von 75 Euro fördern zu lassen. Dafür muss die Maßnahme mindestens acht Wochen dauern und Ihre beruflichen Chancen verbessern. Die Prämie wird zusätzlich zu Ihrem regulären Bürgergeld gezahlt. Als Teilnehmer/-in unserer IHK-zertifizierte Weiterbildung zum/zur Content Marketing Manager/-in werden Sie damit finanziell für die Investition in Ihre berufliche Zukunft belohnt.

Nähere Informationen zum Bürgergeld-Bonus sowie zur Beantragung erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit bzw. bei Ihrem zuständigen Jobcenter.

Förderung durch Landesprogramme

Zusätzlich zu den bundesweiten Fördermöglichkeiten können Sie sich die IHK-zertifizierte Weiterbildung zum/zur Content Marketing Manager/-in auch über verschiedene Förderprogramme Ihres Bundeslandes fördern lassen. Diese finden Sie kompakt und nach Bundesländern sortiert in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.