Ob digitale Transformation, steigender Wettbewerb oder anhaltender Fachkräftemangel: Der strukturelle Wandel am Arbeitsmarkt betrifft nahezu alle Branchen und Tätigkeitsfelder. Dieser erfordert eine regelmäßige Anpassung von Unternehmen und ihren Beschäftigten, um die fachlichen Qualifikationen und Kompetenzen an die digitalen sowie strategischen Herausforderungen anzupassen und neue berufliche Chancen zu nutzen.
Arbeitergeber und Selbständige, die heute schon an morgen denken und in ihre eigene oder in die berufliche Qualifikation ihrer Mitarbeiter investieren, werden mit einer höheren Produktivität, innovativen Ideen und einer langfristigen Mitarbeiterbindung belohnt – womit auch die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt und dem Fachkräftemangel entgegengewirkt wird.
Diesen Ansatz teilen auch Bund und Länder und bieten Arbeitgebern und Unternehmen zahlreiche Förderprogramme zur beruflichen Weiterbildung. Für die Teilnahme an unserem IHK-zertifizierten und berufsbegleitenden Content Marketing Kurs stehen Ihnen u.a. folgende Fördermöglichkeiten zur Verfügung:
Qualifizierungschancengesetz für Content Marketing Weiterbildung
Als Teil der „Qualifizierungsoffensive“ ist das Qualifizierungschancengesetz der Bundesregierung bereits zum 01. Januar 2019 in Kraft getreten und hat das bisherige Programm WeGebAU abgelöst. Mit dem bundesweiten Förderprogramm werden die Kosten für Erweiterungsqualifizierungen, die Ihre Mitarbeiter für neue Anforderungen am Arbeitsmarkt Herausforderungen im digitalen Strukturwandel fit machen, mit bis zu 100 Prozent gefördert. Außerdem sind Weiterbildungen in Berufszweigen mit einem hohen Fachkräftemangel förderfähig.
Als Arbeitgeber/-in profitieren Sie vom Qualifizierungschancengesetz in mehrfacher Hinsicht, denn durch die Förderung der Weiterbildungs- und Lohnkosten wird Ihr Unternehmen finanziell entlastet, während sich Ihre Mitarbeiter mit einer berufsbezogenen Weiterbildung optimal auf neue Anforderungen und kommende Herausforderungen vorbereiten können. Insgesamt sichern Sie sich damit einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil und gleichzeitig qualifizierte Fachkräfte.
Wer wird gefördert?
Förderfähig sind Beschäftigte Ihres Unternehmens, die eine zukunftsorientierte Erweiterungsqualifizierung wie beispielsweise unsere Weiterbildung zum/zur Content Marketing Manager/-in (IHK) absolvieren wollen, um ihre Kompetenzen und Kenntnisse im Content Marketing zu erweitern. Hinweis: Die letzte vergleichbare Weiterbildung muss mindestens vier Jahre zurückliegen (außer bei Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeiter sowie bei älteren und schwerbehinderten Mitarbeitern).
Was wird gefördert?
Förderfähig sind die Weiterbildungskosten für berufsbegleitende Erweiterungsqualifizierungen, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind sowie die Lohnkosten Ihrer Beschäftigten für die Dauer der Weiterbildung.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Betriebsgröße und wird von der Agentur für Arbeit übernommen: Die Förderung der Weiterbildung beträgt: ab neun Mitarbeiter bis zu 100%, 10 bis 249 Mitarbeiter bis zu 50 %, 250 bis 2.499 Mitarbeiter bis zu 25%, ab 2.500 Mitarbeiter bis zu 15%. Hinweis: Für ältere sowie schwerbehinderte Beschäftigte ist eine höhere Förderung möglich. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt zudem einen Teil der Lohnfortzahlungen für Beschäftigte, die eine Weiterbildung absolvieren. Auch diese Förderhöhe ist abhängig von der Betriebsgröße und beträgt bis neun Mitarbeiter bis zu 75%, 10 bis 249 Mitarbeiter bis zu 50%, ab 250 Mitarbeiter bis zu 25%.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Die Antragstellung auf Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz erfolgt bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit. Nähere Informationen zum Förderprogramm sowie zur konkreten Höhe der Förderung für Ihr Unternehmen erhalten Sie über den Arbeitgeber Service Ihrer zuständige Agentur für Arbeit oder bundesweit unter 0800 4 5555 20.
Förderung durch Landesprogramme
Wenn Sie selbstständig sind und in Ihre eigene oder in die berufliche Weiterentwicklung Ihrer Mitarbeiter investieren wollen, haben Sie außerdem die Möglichkeit, sich die Kosten der Weiterbildung zum/zur Content Marketing Manager/-in (IHK) durch verschiedene Förderprogramme der Bundesländer fördern zu lassen. Diese finden Sie, sortiert nach den jeweiligen Bundesländern, in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Weiterbildungsförderung während der Kurzarbeit
Tritt eine Kurzarbeit Ihrer Beschäftigten ein, haben Sie als Arbeitgeber/-in die Möglichkeit, Ihre Mitarbeiter mit einer Weiterbildungsförderung der Agentur für Arbeit fördern zu lassen und damit in die Weiterbildung Ihrer Fachkräfte zu investieren. Auf diese Weise nutzen Sie die Zeit der Kurzarbeit sinnvoll und investieren gleichzeitig in die Zukunft Ihres Unternehmens, indem Sie Ihre Beschäftigten fit für neue Herausforderungen machen – beispielsweise im Content Marketing.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden können Mitarbeiter, die sich aktuell in Kurzarbeit befinden und eine zukunftsorientierte Weiterbildung absolvieren möchten. Auch Weiterbildungen, die bereits vor der Kurzarbeit begonnen wurden, sind durch die Agentur für Arbeit förderfähig (z. B. durch einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt).
Was wird gefördert?
Förderfähig sind die Weiterbildungsmaßnahmen, die während der Kurzarbeit begonnen wurden, sofern diese mindestens 120 Stunden dauern und von einem zertifizierten Träger durchgeführt werden. Beide Voraussetzungen sind in unserer IHK-zertifizierten Weiterbildung zum/zur Content Marketing Manager/-in erfüllt.
Wie hoch ist die Förderung?
Als Arbeitgeber werden Ihnen bis zum 31. Juli 2023 die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge für die Mitarbeiter erstattet, die sich in Kurzarbeit und gleichzeitig in einer beruflichen Weiterbildung befinden (§ 106a SGB III). Zusätzlich werden die Weiterbildungskosten für Ihre Beschäftigten, je nach Betriebsgröße, mit bis zu 100% von der Agentur für Arbeit übernommen.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Der Antrag auf Weiterbildungsförderung während der Kurzarbeit erfolgt über Ihre zuständige Agentur für Arbeit. Nähere Informationen zum Förderprogramm sowie zur Einreichung der Anträge erhalten Sie hier oder telefonisch über den bundesweiten Arbeitgeber Service der Agentur für Arbeit unter 0800 4 5555 20.
Sie haben Fragen zu den Fördermöglichkeiten der IHK-zertifizierten Weiterbildung zum/zur Content Marketing Manager/-in oder wünschen weitere Informationen zu den Kursinhalten und dem Kursablauf? Wir sind gern für Sie da und beantworten Ihre Fragen. Schreiben Sie uns gern eine Nachricht. Wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.
Förderung für Rehabilitanten
Auch wenn Mitarbeiter gesundheitlich beeinträchtigt sind, muss die berufliche Leistungsfähigkeit nicht zwingend darunter leiden. Mithilfe gezielten Unterstützungs- und Fördermaßnahmen ist es möglich, den Arbeitsplatz des betroffenen Mitarbeiters zu erhalten oder die Reintegration am Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Dabei profitieren Sie als Arbeitgeber/-in von staatlichen Zuschüssen verschiedenster Träger.
Wer wird gefördert?
Eine Weiterbildungsförderung kann für Mitarbeiter im Rahmen der beruflichen Rehabilitation beantragt werden, sofern:
- die Ausbildungs-, Arbeits-, Berufs- oder Erwerbsfähigkeit aufgrund einer Krankheit oder geistiger, körperlicher oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert ist
- besondere Unterstützung zur Reintegration in Ausbildung, Arbeit und Beruf erforderlich sind
- der Arbeitsplatzes durch die berufliche Rehabilitation erhalten werden kann
Auf den möglichen Reha-Bedarf Ihrer betreffenden Mitarbeiter können Sie als Arbeitgeber/-in bei Betriebsärzten, Berufsgenossenschaften oder beim betrieblichen Eingliederungsmanagement hinweisen.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind die Kosten für eine berufliche Rehabilitation, die „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben “ (kurz LTA) umfassen, darunter speziell:
- Unterstützung bei der Jobsuche und Berufsvorbereitung
- berufliche Aus- und Weiterbildungen
- Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen
- weitere Leistungen in Abstimmung mit dem zuständigen Träger
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem individuellen Fall des Beschäftigten und wird entsprechend bei folgendem Träger beantragt und übernommen:
- Deutsche Rentenversicherung (DRV)
- Berufsgenossenschaft (bei Arbeits- oder Wegeunfall sowie Berufskrankheit)
Private Versicherungsanstalten (PVN) bei vorhandener Berufsunfähigkeitsversicherung