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Sie sind bereits in einer Marketing- oder Werbeagentur tätig und/ oder möchten Ihr Fachwissen im Content Marketing erweitern, um Ihre Karrierechancen zu verbessern? Auch Berufstätige werden vom Staat mit zahlreichen Förderprogrammen im Rahmen der beruflichen Weiterbildung gefördert. Für die Teilnahme an der Weiterbildung zum/zur Content Marketing Manager/-in stehen Ihnen folgende Fördermöglichkeiten zur Verfügung:

Qualifizierungschancengesetz für Content Marketing Weiterbildung

Seit dem 01. Januar 2019 bietet das Qualifizierungschancengesetz Arbeitnehmern die Möglichkeit zur Förderung einer beruflichen Weiterbildung, sofern diese in Abstimmung mit dem Arbeitgeber erfolgt und bereits vorhandene Fachkenntnisse und Kompetenten erweitert. Damit wird das Ziel verfolgt, den bestehenden Arbeitsplatz zu sichern und die eigenen Karrierechancen im Unternehmen zu verbessern.

    Wer wird gefördert?

Die Teilnahme an der Weiterbildung zum/zur Content Marketing Manager/-in (IHK) ist durch das Qualifizierungschancengesetz förderfähig, sofern Sie sich aktuell in einem Arbeitsverhältnis befinden und Ihre Fachkenntnisse vertiefen bzw. Ihr Aufgabengebiet im Content Marketing erweitern möchten. Die Teilnahme am Kurs muss zudem in Abstimmung mit Ihrem/Ihrer Arbeitgeber/-in erfolgen. Hinweis: Die letzte Weiterbildung, die nach dem Qualifizierungschancengesetz gefördert wurde, muss mindestens vier Jahre zurückliegen (außer bei Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeiter sowie bei älteren und schwerbehinderten Mitarbeitern).

    Was wird gefördert?

Förderfähig sind die Weiterbildungskosten sowie Ihre Lohnkosten während der Weiterbildung.

    Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Betriebsgröße und dem Alter des Mitarbeiters und beträgt zwischen 15 Prozent und 100 Prozent der Weiterbildungskosten. Für schwerbehinderte und ältere Menschen kann der Zuschuss zu den Weiterbildungskosten sogar bis zu 100 Prozent betragen. Außerdem können Ihre Lohnkosten während der Weiterbildung mit 25 Prozent bis 75 Prozent gefördert werden. Die konkrete Höhe der Förderung richtet sich ebenfalls nach der Betriebsgröße Ihres Arbeitgebers.

    Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Förderung Ihrer beruflichen Weiterbildung zum/zur Content Marketing Manager/-in durch das Qualifizierungschancengesetz muss durch Ihre/n Arbeitgeber/-in bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden. Nähere Informationen zum Förderprogramm sowie zur Beantragung der Förderung erhalten Sie über den Arbeitgeber Service der zuständigen Agentur für Arbeit oder bundesweit unter 0800 4 555520.

Steuerliche Förderung (Werbungskosten)

Sie haben als Arbeitnehmer/-in die Möglichkeit, die Kosten der Weiterbildung zum/zur Content Marketing Manager/-in als Werbungskosten über Ihre jährliche Steuererklärung abzusetzen. Voraussetzung dafür ist, dass die Weiterbildung Ihrer beruflichen Weiterentwicklung dient und Ihr Fachwissen damit erhalten, angepasst oder erweitert wird. Dies ist beispielsweise zutreffend, wenn Sie bereits in einer Marketing Agentur tätig sind und Ihre Fachkompetenz mit der Content Marketing Weiterbildung erweitern möchten.

Welche Kosten können steuerlich abgesetzt werden?

Folgende Fort- und Weiterbildungskosten können Sie im Rahmen Ihrer jährlichen Steuererklärung (genauer in der Anlage N) als berufliche Ausgaben geltend machen:

  • Kursgebühren
  • Fahrtkosten
  • Übernachtungskosten (z. B. Hotel)
  • Verpflegungsmehraufwand (aktuell 24 Euro pro Tag bei einer Fortbildungsreise mit Übernachtung)
  • Arbeitsmittel (z. B. Fachbücher oder Schreibutensilien)

Eine Höchstgrenze besteht nicht. Weitere Informationen finden Sie hier.

Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung bei Umschulung

Sollte Ihre Erwerbsfähigkeit aufgrund von gesundheitlichen Problemen bedroht oder gemindert sein, haben Sie auch die Möglichkeit, sich die Kosten der IHK-zertifizierten Weiterbildung zum/zur Content Marketing Manager/-in über die Deutsche Rentenversicherung fördern zu lassen.

Die sogenannten Leistungen zur beruflichen Rehabilitation oder zur Berufsförderung (auch „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“) sollen Betroffenen dabei helfen, die Eingliederung am Arbeitsmarkt zu erhalten oder eine Rückkehr ins Berufsleben zu ermöglichen.

    Wer und was wird gefördert?

Sie können einen Antrag auf Förderung der Weiterbildungskosten bei der Deutsche Rentenversicherung stellen, wenn: Sie Ihre bisherige berufliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können, Sie seit mindestens 15 Jahren bei der Deutschen Rentenversicherung versichert sind, die Fördermaßnahme direkt im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation erfolgt oder Sie ohne die Förderung, aufgrund Ihrer verminderten Erwerbsfähigkeit, eine Rente erhalten müssten.

    Wie erfolgt die Prüfung?

Die Prüfung der entsprechenden Fördervoraussetzungen erfolgt durch Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.

    Wie hoch ist die Förderung?

Sind die Fördervoraussetzungen erfüllt, können die Kosten der Content Marketing Weiterbildung bzw. der Umschulung vollständig von der Deutschen Rentenversicherung übernommen werden. Dazu gehören: die Kurs- und Prüfungsgebühren, die Kosten für die Unterkunft (für Bildungsmaßnahmen, die nicht am Wohnort stattfinden), die Verpflegungskosten, die Fahrtkosten, die Kosten für Lernmaterialien, bei Bedarf die Kosten für eine notwendige Kinderbetreuung. Sie erhalten für die Dauer der Maßnahme zudem ein sogenanntes Übergangsgeld. Als Berechnungsgrundlage dient hierbei eine fiktives Gehalt einer gleichaltrigen Person mit einem vergleichbaren Beruf.

    Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Antragstellung zur Förderung von beruflichen Rehabilitationsleistungen erfolgt bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger. Dort erhalten Sie Ihren Antrag sowie Unterstützung beim Ausfüllen der Formulare. Wenden Sie sich dafür auch gern an Ihren persönlichen Reha-Berater, der Ihnen bei allen berufs- und arbeitskundlichen Fragen als direkter Ansprechpartner zur Verfügung steht. Übrigens: Die Antragstellung ist auch online möglich. Nähere Informationen zur Förderung der beruflichen Rehabilitation über die Deutsche Rentenversicherung finden Sie hier.

Förderung durch Landesprogramme

Die Weiterbildung zum/zur Content Marketing Manager/-in (IHK) können Sie sich, zusätzlich oder alternativ zu den bundesweiten Fördermöglichkeiten, auch durch verschiedene Förderprogramme Ihres Bundeslandes. Diese sind, zusammen mit den bundesweiten Förderprogrammen, in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz aufgelistet (angepasst an Ihre Suchkriterien).